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   VG Minden, 03.09.2008 - 3 K 2058/07   

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VG Minden, 03.09.2008 - 3 K 2058/07 (https://dejure.org/2008,40192)
VG Minden, Entscheidung vom 03.09.2008 - 3 K 2058/07 (https://dejure.org/2008,40192)
VG Minden, Entscheidung vom 03. September 2008 - 3 K 2058/07 (https://dejure.org/2008,40192)
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  • VG Lüneburg, 29.07.2008 - 4 A 155/06

    Grünland; Härtefall; Zahlungsansprüche

    Auszug aus VG Minden, 03.09.2008 - 3 K 2058/07
    Für diesen Fall finden Art. 40 Abs. 5 Unterabsatz 2 der VO (EG) Nr. 1782/2003 sowie Art. 16 Abs. 2 der VO (EG) Nr. 795/2004 i. V. mit § 13 Abs. 2 BetrPrämDurchfV Anwendung, da für die Berechnung des flächenbezogenen Betrages allein maßgebend ist, ob die Flächen am 15. Mai 2003 Dauergrünland im Sinne der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften darstellen und es damit auf einen der in Art. 40 Abs. 1 und Abs. 2 der VO (EG) Nr. 1782/2003 genannten Zeiträume nicht ankommt - vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 29. Juli 2008 - 4 A 155/06 - -.

    Diese Formulierung stellt lediglich auf den tatsächlichen Umstand der Umwandlung ab und fordert nicht, dass eine unmittelbare Verpflichtung hierzu bestand - vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 29. Juli 2008 - 4 A 155/06 - -.

    In der Regelung des § 13 BetrPrämDurchfV hat sich eine derartige Intention jedoch nicht niedergeschlagen - vgl. VG Lüneburg, Urteil vom 29. Juli 2008 - 4 A 155/06 - -.

    Zu dem Zeitpunkt seiner Entscheidung zur Umwandlung ab dem Jahr 2001 konnte der Kläger die Folgen nicht absehen, die sich für ihn durch das Inkrafttreten der Betriebsprämienregelung im Jahr 2003 ergeben würden - vgl. hierzu VG Lüneburg, Urteil vom 29. Juli 2008 - 4 A 155/06 - -.

  • BVerfG, 11.01.2005 - 2 BvR 167/02

    Einbeziehung von Sozialversicherungsbeiträgen des Kindes in den Grenzbetrag des §

    Auszug aus VG Minden, 03.09.2008 - 3 K 2058/07
    Ein Verstoß gegen das Willkürverbot liegt dabei erst dann vor, wenn sich ein vernünftiger, sich aus der Natur der Sache ergebender oder sonst wie einleuchtender Grund für die Ungleichbehandlung nicht finden lässt - vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Januar 2005 - 2 BvR 167/02 -, BVerfGE 112, 164 -.
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